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• Fußwegreinigung/Winterdienst:

Auf einen Blick – Ihre Aufgaben als Grundeigentümer: Jeder Grundeigentümer ist grundsätzlich dafür verantwortlich, das grundstückseigene und angrenzende öffentliche Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis befreit werden. Es geht aber auch anders! Wenn Sie uns für die Fußwegreinigung einsetzen, übernehmen wir somit auch Ihre Räum- und Streupflichten von November bis Ende März. Wir räumen und streuen dann witterungsbedingt schnellst- und bestmöglich Ihre Gehwege, Hofflächen, Zufahrten, Hauseingänge und Treppenstufen. Der nächste Winter kommt bestimmt. Wir aber auch!
Die Durchführungen der Tätigkeiten erfolgt nach § 93 StVo.